Dienstag, 24. Februar 2015

Unsere Erfahrungen mit der Mängelbeseitung nach der Übergabe



Bei der Abnahme und Übergabe wurden Mängel entdeckt und festgehalten. Die meisten wurden in den Wochen nach der Übergabe beseitigt.

Bei ein paar wenigen sehen wir - im Gegensatz zum Bauträger - noch Handlungsbedarf.
Hier zwei Beispiele:

1. Holztreppe

Bereits während der Bauphase merkten wir, dass die Handwerker mit der Holztreppe, welche vom Keller bis zum DG führt, sehr unbehutsam umgehen. Naja, die Handwerker wollen ja auch nur Ihre Arbeit verrichten. Daher ist es Aufgabe des Bauträgers und der jeweiligen Firma die einzelnen Gewerke von Schäden zu schützen. Im Falle unserer Treppe ist dies nicht gelungen. Die Treppe hatte bei der Übergabe folgende zahlreichen Mängel:

Originalauszug aus der Mängelliste
Selbst die bei der Übergabe anwesende Bauleitung hat sich über die zahlreichen Mängel an der Treppe gewundert (Originalzitat: "Die Treppe ist ja Mist").
Die Treppe hat übrigens nur 14 Stufen, also waren bereits bei der Übergabe 85% aller Stufen beschädigt.

Nach einigen Zeit kamen zwei Mitarbeiter der Firma Köchling um die Mängel zu beseitigen. Mit Farbstiften und anderen Mitteln versuchten diese wohl ihr Bestes. Damit konnten aber lediglich kleine Kratzer beseitigt werden, nicht die aber, welche durch die kleinen Kieselsteinchen tieferen Schaden hinterlassen haben. Dies vermerkten wir auch auf dem Mängelblatt.

Interhomes hat uns für die Kratzer einen lächerlichen Betrag als Entschädiigung angeboten. Wir hatten dies bereits bei den Parkettkratzer angenommen, sind aber nicht bereit, dies bei der Treppe genau so zu handhaben.

Wir haben statt den angebotenen Holzarten einen dunkleren Farbton gewünscht und uns daher für viel Geld die Treppenstufen in dem gewünschten Farbton 'färben' lassen. Das man bei einem dunkleren Farbton etwaige Kratzer anders wahrnimmt ist uns auch klar. Jedoch ist es keinesfalls akzeptabel diese gleich am ersten Tag auf der ganzen Treppe zu haben.

Hier hat Interhomes es einfach versäumt die Treppe ordentlich zu schützen und statt sich kundenfreundlich um das Problem zu kümmern erhalten wir folgende Antwort von der Bauleitung:


Warum zieht Interhomes ein Angebot einer  Kulanzregelung zurück? Fördert dies die Kundenzufriedenheit?

2. Fussbodenheizung

Gleich nach Einzug bemerkten wir, dass die FBH im EG nicht einwandfrei funktioniert. Die Sanitärfirma verwies nach kurzer Prüfung auf den Elektriker, da es sich offensichtlich um ein Problem mit der elektrischen Steuerung handelt. In der Tat kam der Elektriker und korrigierte die Verkabelung. Dennoch besteht das Problem, dass Bereiche im EG komplett kalt bleiben. Auf meine Mitteilung an die Bauleitung erhielt ich folgende Antwort:

Antwort von Interhomes zur FBH

Mit dieser Antwort haben wir nicht gerechnet.
Mit unterschiedlichen Oberflächentemperaturen haben wir kein Problem, nur bleiben bestimmte Bereiche in unserem Fall komplett kalt. Dies haben wir auch so gemeldet.

Und natürlich mach ein Wartungsvertrag Sinn. Wir denken jedoch nicht, dass dieser unser Problem lösen wird.

Offensichtlich werden die folgenden zwei Punkte der INTERHOMES 10-Sterne-Garantie doch nicht so ernst genommen:

* 3. Garantierte Qualität
Sie erhalten die Qualität, die wir Ihnen vorgestellt haben, garantiert durch eine ausführliche Baubeschreibung als Bestandteil des notariellen Kaufvertrages.

* 7. Garantierte Gewährleistung
Selbstverständlich erhalten Sie 5 Jahre Gewährleistung auf die von uns erbrachte Bauleistung – notariell bestätigt.




1 Kommentar:

  1. Bezüglich Punkt 7. machen wir gerade die Erfahrung, dass Interhomes ihrer Gewährleistungspflicht mitunter gar nicht nachkommt.

    AntwortenLöschen