Dienstag, 19. Mai 2015

Unterlassungserklärung II


Im letzten Post haben wir darüber berichtet, dass wir ein Schreiben vom Anwalt welcher Interhomes vertritt erhalten haben.

Wir wurden gebeten eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Uns wurde vorgeworfen unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritik aufzustellen.
Uns wurde mit strafrechtliche Schritten gedroht, wenn wir die Unterlassung nicht unterschreiben und die Kosten für den Interhomes Anwalt nicht innerhalb einer Woche erstatten. Als Gegenstandswert hatte wurden 30.000 € angesetzt.
Konkret wurden drei Stellen genannt. 
Unser Anwalt hat alle Stellen überprüft und alle Formulierungen für zulässig erachtet. Genau das haben wir auch erwartet, denn wir berichten hier über unsere Erfahrungen mit dem Bauträger und schreiben daher auch nur über tatsächlich beweisbare Tatsachen. Weiterhin verbreiten wir keinesfalls Schmähkritik.
Nach intensiver Überlegung haben wir uns dennoch dazu entschieden, die entsprechenden Stellen zu entfernen und eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben, ohne dass dies mit einer Anerkenntnis der Rechtspflicht verbunden wäre.
Wir haben uns dafür entschieden, da wir unsere Energie für Auseinandersetzungen mit Interhomes an anderer Stelle besser benötigen (dazu mehr ein einem späteren Post).
Die Übernahme der Kosten der Gegenseite haben wir natürlich zurückgewiesen


Aus der Nachbarschaft haben wir erfahren, dass andere Blogger auch ähnliche  Anwaltsschreiben erhalten haben.
Wir finden es sehr unpassend mit Kunden so umzugehen. Aus unserer Sicht, wäre es angemessener gewesen, wenn sich Interhomes zunächst direkt an die Blogger gewandt hätte um die Kritikpunkte in einem Gespräch zu besprechen. 

Vom Leiter des Kundenmanagement habe ich nach Veröffentlichung des Blogs eine E-Mail erhalten, in der er sich über den merkwürdigen Trend in unserem Wohngebiet wundert. Er vermutete, dass wir damit Druck auf Interhomes ausüben wollen. 

Nein, dass ist uns war nie unsere Absicht. Wir wollen lediglich über unsere Erfahrungen berichten, damit andere Hausbauer davon profitieren können. Dazu besteht aus rechtlich gesehener Sicht auch ein Publikumsinteresse.

Wie viele treffen wir unsere Kaufentscheidungen von Produkten aufgrund von Bewertungen und Erfahrungsberichten aus dem Internet. Das ist unserer Meinung nach kein Trend, sondern gelebte verbreitete alltägliche Praxis in der heute vernetzten Gesellschaft.

Übrigens hat bis heute weder Interhomes noch dessen Anwalt auf das Schreiben unseres Anwalts reagiert. 
Daher gehen wir davon aus, dass die 'Gegenseite' keine weiteren Mittel hat, gehen uns vorzugehen und unsere Erklärung und Vorgehen so aktzeptieren.

Wir werden also weiterhin von unseren Erfahrungen berichten, freilich im rechtlich zulässigen Rahmen :-)

Montag, 30. März 2015

Unterlassungserklärung


Am vergangenen Freitag haben wir von einem Rechtsanwalt - welcher Interhomes vertritt - ein Schreiben erhalten.
Wir werden darin gebeten eine Unterlassungs- und Verplichtungsserklärung zu unterzeichnen.
Zudem stellt der Anwalt seine vorgerichtlichen Anwaltskosten in vierstelliger Höhe in Rechnung.

Daher bloggen wir erstmal nicht, bis sich die rechtliche Situation geklärt hat.

Erreichbar sind wir weiterhin unter: schokoladenring@gmail.com

Dienstag, 24. Februar 2015

Unsere Erfahrungen mit der Mängelbeseitung nach der Übergabe



Bei der Abnahme und Übergabe wurden Mängel entdeckt und festgehalten. Die meisten wurden in den Wochen nach der Übergabe beseitigt.

Bei ein paar wenigen sehen wir - im Gegensatz zum Bauträger - noch Handlungsbedarf.
Hier zwei Beispiele:

1. Holztreppe

Bereits während der Bauphase merkten wir, dass die Handwerker mit der Holztreppe, welche vom Keller bis zum DG führt, sehr unbehutsam umgehen. Naja, die Handwerker wollen ja auch nur Ihre Arbeit verrichten. Daher ist es Aufgabe des Bauträgers und der jeweiligen Firma die einzelnen Gewerke von Schäden zu schützen. Im Falle unserer Treppe ist dies nicht gelungen. Die Treppe hatte bei der Übergabe folgende zahlreichen Mängel:

Originalauszug aus der Mängelliste
Selbst die bei der Übergabe anwesende Bauleitung hat sich über die zahlreichen Mängel an der Treppe gewundert (Originalzitat: "Die Treppe ist ja Mist").
Die Treppe hat übrigens nur 14 Stufen, also waren bereits bei der Übergabe 85% aller Stufen beschädigt.

Nach einigen Zeit kamen zwei Mitarbeiter der Firma Köchling um die Mängel zu beseitigen. Mit Farbstiften und anderen Mitteln versuchten diese wohl ihr Bestes. Damit konnten aber lediglich kleine Kratzer beseitigt werden, nicht die aber, welche durch die kleinen Kieselsteinchen tieferen Schaden hinterlassen haben. Dies vermerkten wir auch auf dem Mängelblatt.

Interhomes hat uns für die Kratzer einen lächerlichen Betrag als Entschädiigung angeboten. Wir hatten dies bereits bei den Parkettkratzer angenommen, sind aber nicht bereit, dies bei der Treppe genau so zu handhaben.

Wir haben statt den angebotenen Holzarten einen dunkleren Farbton gewünscht und uns daher für viel Geld die Treppenstufen in dem gewünschten Farbton 'färben' lassen. Das man bei einem dunkleren Farbton etwaige Kratzer anders wahrnimmt ist uns auch klar. Jedoch ist es keinesfalls akzeptabel diese gleich am ersten Tag auf der ganzen Treppe zu haben.

Hier hat Interhomes es einfach versäumt die Treppe ordentlich zu schützen und statt sich kundenfreundlich um das Problem zu kümmern erhalten wir folgende Antwort von der Bauleitung:


Warum zieht Interhomes ein Angebot einer  Kulanzregelung zurück? Fördert dies die Kundenzufriedenheit?

2. Fussbodenheizung

Gleich nach Einzug bemerkten wir, dass die FBH im EG nicht einwandfrei funktioniert. Die Sanitärfirma verwies nach kurzer Prüfung auf den Elektriker, da es sich offensichtlich um ein Problem mit der elektrischen Steuerung handelt. In der Tat kam der Elektriker und korrigierte die Verkabelung. Dennoch besteht das Problem, dass Bereiche im EG komplett kalt bleiben. Auf meine Mitteilung an die Bauleitung erhielt ich folgende Antwort:

Antwort von Interhomes zur FBH

Mit dieser Antwort haben wir nicht gerechnet.
Mit unterschiedlichen Oberflächentemperaturen haben wir kein Problem, nur bleiben bestimmte Bereiche in unserem Fall komplett kalt. Dies haben wir auch so gemeldet.

Und natürlich mach ein Wartungsvertrag Sinn. Wir denken jedoch nicht, dass dieser unser Problem lösen wird.

Offensichtlich werden die folgenden zwei Punkte der INTERHOMES 10-Sterne-Garantie doch nicht so ernst genommen:

* 3. Garantierte Qualität
Sie erhalten die Qualität, die wir Ihnen vorgestellt haben, garantiert durch eine ausführliche Baubeschreibung als Bestandteil des notariellen Kaufvertrages.

* 7. Garantierte Gewährleistung
Selbstverständlich erhalten Sie 5 Jahre Gewährleistung auf die von uns erbrachte Bauleistung – notariell bestätigt.




Donnerstag, 18. Dezember 2014

Fragwürdiges Vorgehen

Haben Sie schonmal ein Schreiben erhalten, in dem um Antwort bis zum nächsten Tag gebeten wird, obwohl keine ersichtliche Eile geboten ist?

Bis gestern hatte ich noch nicht so einen Fall.

Heute jedoch hatten wir in unserem Briefkasten ein Schreiben von der Interhomes-Bauleitung datiert auf den 16.12.14, Poststempel vom 17.12.14 und u.a. folgendem sehr interessanter Satz:
"... . Sofern wir keine gegenteiligen Mitteilungen von Ihnen erhalten, gehen wir von Ihrer Zustimmung ab dem 19. Dezember 2014 aus."
Was wäre dann, wenn wir im Urlaub wären (eine Woche vor Weihnachten, sicherlich nicht ungewöhnlich und in der Tat befinden sich zwei Familien aus der Nachbarschaft derzeit im Urlaub!) oder aus sonstigen Gründen gerade nicht Zuhause sind?? Dann hätte ich keine Chance der Gegenseite eine 'gegenteilige Mitteilung' zu machen.

Dieses empfinde ich als sehr unangemessen und ich stelle mir notgedrungen die Frage, ob die Bauleitung hier etwas erzwingen möchte oder welche Beweggründe stattdessen hinter so einem Vorgehen stehen?

Zudem finde ich es schade, dass man solch ein Vorgehen gewählt hat, obwohl wir bisher mit Interhomes gut ausgekommen sind.

Hier möchte ich gerne einen Auszug aus der Interhomes-Story zitieren.
 
"Alle Beteiligten sind sich darüber einig, dass das Produkt der Firma nicht ein Objekt aus Steinen und Mörtel, sondern der zufriedene Kunde ist. Er steht im Mittelpunkt der Arbeit aller Abteilungen"
Quelle: 



PS: Wir haben eine gegenteilige Mitteilung abgegeben!