Dienstag, 19. Mai 2015

Unterlassungserklärung II


Im letzten Post haben wir darüber berichtet, dass wir ein Schreiben vom Anwalt welcher Interhomes vertritt erhalten haben.

Wir wurden gebeten eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Uns wurde vorgeworfen unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritik aufzustellen.
Uns wurde mit strafrechtliche Schritten gedroht, wenn wir die Unterlassung nicht unterschreiben und die Kosten für den Interhomes Anwalt nicht innerhalb einer Woche erstatten. Als Gegenstandswert hatte wurden 30.000 € angesetzt.
Konkret wurden drei Stellen genannt. 
Unser Anwalt hat alle Stellen überprüft und alle Formulierungen für zulässig erachtet. Genau das haben wir auch erwartet, denn wir berichten hier über unsere Erfahrungen mit dem Bauträger und schreiben daher auch nur über tatsächlich beweisbare Tatsachen. Weiterhin verbreiten wir keinesfalls Schmähkritik.
Nach intensiver Überlegung haben wir uns dennoch dazu entschieden, die entsprechenden Stellen zu entfernen und eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben, ohne dass dies mit einer Anerkenntnis der Rechtspflicht verbunden wäre.
Wir haben uns dafür entschieden, da wir unsere Energie für Auseinandersetzungen mit Interhomes an anderer Stelle besser benötigen (dazu mehr ein einem späteren Post).
Die Übernahme der Kosten der Gegenseite haben wir natürlich zurückgewiesen


Aus der Nachbarschaft haben wir erfahren, dass andere Blogger auch ähnliche  Anwaltsschreiben erhalten haben.
Wir finden es sehr unpassend mit Kunden so umzugehen. Aus unserer Sicht, wäre es angemessener gewesen, wenn sich Interhomes zunächst direkt an die Blogger gewandt hätte um die Kritikpunkte in einem Gespräch zu besprechen. 

Vom Leiter des Kundenmanagement habe ich nach Veröffentlichung des Blogs eine E-Mail erhalten, in der er sich über den merkwürdigen Trend in unserem Wohngebiet wundert. Er vermutete, dass wir damit Druck auf Interhomes ausüben wollen. 

Nein, dass ist uns war nie unsere Absicht. Wir wollen lediglich über unsere Erfahrungen berichten, damit andere Hausbauer davon profitieren können. Dazu besteht aus rechtlich gesehener Sicht auch ein Publikumsinteresse.

Wie viele treffen wir unsere Kaufentscheidungen von Produkten aufgrund von Bewertungen und Erfahrungsberichten aus dem Internet. Das ist unserer Meinung nach kein Trend, sondern gelebte verbreitete alltägliche Praxis in der heute vernetzten Gesellschaft.

Übrigens hat bis heute weder Interhomes noch dessen Anwalt auf das Schreiben unseres Anwalts reagiert. 
Daher gehen wir davon aus, dass die 'Gegenseite' keine weiteren Mittel hat, gehen uns vorzugehen und unsere Erklärung und Vorgehen so aktzeptieren.

Wir werden also weiterhin von unseren Erfahrungen berichten, freilich im rechtlich zulässigen Rahmen :-)